{"id":661,"date":"2022-03-25T09:39:26","date_gmt":"2022-03-25T08:39:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/purchase-expenses"},"modified":"2022-04-29T16:49:15","modified_gmt":"2022-04-29T14:49:15","slug":"kaufgeschaeft","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/kaufgeschaeft","title":{"rendered":"Mit einem kaufgesch\u00e4ft \u00fcber grundeigentum verbundene kosten"},"content":{"rendered":"<h2>1. Verk\u00e4ufer<\/h2>\n<p><strong>Bei einem Verkauf kommen auf den Eigent\u00fcmer folgende Kosten zu: <\/strong><\/p>\n<p><strong>Maklerprovision<\/strong>, Das ist gew\u00f6hnlich ein Prozentsatz auf den Verkaufspreis und kann je nach Maklerb\u00fcro und H\u00f6he des Preises der Immobilie schwanken. In Sotogrande und Umgebung liegt der Satz im Allgemeinen bei 5% des endg\u00fcltigen Verkaufspreises.<\/p>\n<p><strong>Auflassung und Steuern<\/strong><\/p>\n<p>Die f\u00fcr die Auflassung auf den verkaufenden Grundeigent\u00fcmer entfallenden Kosten h\u00e4ngen davon ab, ob Kosten\u00fcbernahme nach Gesetz oder zulasten des K\u00e4ufers vereinbart wird:<\/p>\n<p>1.\u00a0Bei Kosten\u00fcbernahme nach Gesetz (spanisches Zivilgesetzbuch\u2013 C\u00f3digo Civil) sind vom Verk\u00e4ufer die Notariatsgeb\u00fchren f\u00fcr die Ausfertigung des notariellen Kaufvertrags (erste Ausfertigung) zu begleichen, die \u00fcbrigen Notariatsgeb\u00fchren entfallen auf den K\u00e4ufer. Die Notariatsgeb\u00fchren werden nach dem Gesch\u00e4ftswert des Kaufgesch\u00e4fts und der Anzahl der Bl\u00e4tter der Urkunde festgesetzt.<\/p>\n<p>\u00dcblich ist jedoch, zu vereinbaren, dass alle Kosten zulasten des K\u00e4ufers gehen sollen, mit Ausnahme der von der Gemeinde erhobenen Steuer auf den Wertzuwachs von Grundst\u00fccken (Plusval\u00eda municipal).<\/p>\n<p>2. Bei der Plusval\u00eda municipal oder Steuer auf den Wertzuwachs von Baugrundst\u00fccken (IIVTNU) handelt es sich um eine von der Gemeinde erhobene Steuer auf den Wertzuwachs des Grundst\u00fccks vom Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Zeitpunkt des Verkaufs.<\/p>\n<p>3. Ferner sind vom Verk\u00e4ufer bis zum Tag der Errichtung des notariellen Kaufvertrags alle Steuern, Abgaben und Nebenkosten f\u00fcr die Immobilie zu begleichen, wie Grundsteuer (IBI), Abgaben an die Gemeinde f\u00fcr M\u00fcllabfuhr oder sonstige f\u00fcr die Immobilie f\u00e4llig werdende sowie Umlagen der Eigent\u00fcmergemeinschaft, Strom, Wasser, Telefon etc. <\/p>\n<p>In F\u00e4llen, in denen diese Aufwendungen zum Datum des Verkaufs nicht exakt bestimmt werden k\u00f6nnen, ist es \u00fcblich, dass der K\u00e4ufer oder dessen gesetzlicher Vertreter eine Summe zur Begleichung solcher eventuell anfallender Kosten von der letzten Zahlung auf den Kaufpreis einbeh\u00e4lt.<\/p>\n<h2>2.- K\u00e4ufer<\/h2>\n<p>Im Allgemeinen liegen die mit dem Kauf von Grundeigentum verbundenen Aufwendungen f\u00fcr den K\u00e4ufer in einer H\u00f6he von ca. 11-13 % des Kaufpreises. Es handelt sich dabei um folgende: <\/p>\n<p><strong>1.-Direkte Steuern auf das Kaufgesch\u00e4ft (dabei gibt es zwei verschiedene F\u00e4lle):<\/strong><\/p>\n<p><strong>A.- Steuer auf Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen: (ITP) 7% in Andalusien.<\/strong><\/p>\n<p>In Andalusien betr\u00e4gt der anzuwendende Satz dieser Steuer f\u00fcr Wohnimmobilien oder Immobilien aus zweiter Hand 7\u00a0% des Immobilienwerts und die Steuer ist vom K\u00e4ufer zu bezahlen.<\/p>\n<p>Seit dem 1. Januar 2022 ist diese Steuer, gem\u00e4\u00df Vorschrift des Gesetzes 11\/2021 \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Steuerhinterziehung, auf der Grundlage des jeweils h\u00f6heren Betrags, aus dem vom Katasteramt bescheinigten Richtwert und dem im notariellen Kaufvertrag niedergelegten Wert, zu bemessen. (7\u00a0% auf den jeweils h\u00f6heren Wert).<\/p>\n<p><strong>B.- IVA \u2013 spanische Umsatzsteuer<\/strong> Diese kommt statt der Steuer auf Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen auf den Verkaufspreis zur Anwendung bei Immobilien, die direkt vom Immobilienentwickler verkauft werden. Diese beiden Steuerarten schlie\u00dfen sich gegenseitig aus.<\/p>\n<p>Im Allgemeinen betr\u00e4gt beim Erstverkauf von Wohnimmobilien die Umsatzsteuer auf die neuerrichteten Immobilien 10\u00a0% auf den Kaufpreis, zuz\u00fcglich 1,2\u00a0% Steuer auf beurkundete Rechtsgesch\u00e4fte. <\/p>\n<p>F\u00fcr unbebaute Grundst\u00fccke, Gewerbeimmobilien oder kommerziell zu nutzende Garagenpl\u00e4tze im Eigentum eines Immobilienentwicklers oder einer juristischen Person, betr\u00e4gt die zu bezahlende Umsatzsteuer 21\u00a0%, zuz\u00fcglich 1,2\u00a0% Steuer auf beurkundete Rechtsgesch\u00e4fte.<\/p>\n<h2>3.- Sonstige Aufwendungen<\/h2>\n<p><strong>A.- Grundbuchgeb\u00fchren<\/strong> \u2013\u00a0\u00a0Die Grundbuchgeb\u00fchren sind vom K\u00e4ufer zu tragen. Ihre Berechnung erfolgt auf der gleichen Bemessungsgrundlage wie die Notariatsgeb\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>B.- Notariatsgeb\u00fchren<\/strong> \u2013 Laut Gesetz sind die Kosten f\u00fcr die Ausfertigung der notariellen Beurkundung des Kaufgesch\u00e4fts, oder f\u00fcr die erste Ausfertigung der Auflassungsurkunde, vom Verk\u00e4ufer zu tragen, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes, wobei \u00fcblich ist, dass die \u00dcbernahme aller Notariatsgeb\u00fchren durch den K\u00e4ufer vereinbart wird.<\/p>\n<p><strong>C.- Anwaltshonorar<\/strong> \u2013 Die Verg\u00fctung des zum Kaufgesch\u00e4ft hinzugezogenen Rechtsanwalts betr\u00e4gt \u00fcblicherweise ca. 1\u00a0% des Kaufpreises, je nach Anwalt und Grundst\u00fcckspreis.<\/p>\n<p>(Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und k\u00f6nnen \u00c4nderungen unterliegen. Die angegebenen Steuers\u00e4tze sind die zum Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung unserer Web g\u00fcltigen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen, damit die Steuern und Nebenkosten genau und konkret f\u00fcr das von Ihnen anvisierte Objekt eingesch\u00e4tzt werden k\u00f6nnen.) <\/p>\n<p><strong>So gehen wir bei einem Verkauf Ihres Grundeigentums vor: <\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen m\u00f6chten, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, um einen Besuch des Objekts zu vereinbaren und die aktuellen Verkaufsbedingungen f\u00fcr Wohnimmobilien zu besprechen. Auf der Grundlage unserer langj\u00e4hrigen Erfahrung als Immobilienmakler in Sotogrande und Umgebung erhalten Sie von uns eine ehrliche Einsch\u00e4tzung zum Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.<\/p>\n<p>Um Ihr Objekt in unser Portefeuille aufzunehmen, brauchen wir:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine Abschrift der Eigentumsurkunde oder einen unbeglaubigten Grundbuchauszug (Nota simple).<\/li>\n<li>Eine Kopie der letzten Grundsteuerrechnung (IBI).<\/li>\n<li>Kopie der letzten Umlagenrechnung der Eigent\u00fcmergemeinschaft.<\/li>\n<li>Kopie von Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass des Eigent\u00fcmers.<\/li>\n<li>Unterzeichnete Provisionsvereinbarung<\/li>\n<li>Energieausweis f\u00fcr das Objekt<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unsere Verg\u00fctung f\u00fcr den Verkauf Ihrer Immobilie betr\u00e4gt 5\u00a0% zzgl. Umsatzsteuer (IVA) auf den endg\u00fcltigen Verkaufspreis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Verk\u00e4ufer Bei einem Verkauf kommen auf den Eigent\u00fcmer folgende Kosten zu: Maklerprovision, Das ist gew\u00f6hnlich ein Prozentsatz auf den Verkaufspreis und kann je nach Maklerb\u00fcro und H\u00f6he des Preises der Immobilie schwanken. In Sotogrande und Umgebung liegt der Satz im Allgemeinen bei 5% des endg\u00fcltigen Verkaufspreises. Auflassung und Steuern Die f\u00fcr die Auflassung auf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":748,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-661","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/661","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=661"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/661\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/748"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sotograndeonline.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=661"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}